Eine kurze Zusammenfassung lesen Sie in dieser pdf "Ihr Weg zur Zertifizierung".

Antworten auf konkrete Einzelfragen werden hier beantwortet:

Wann beginnt der Anerkennungsprozess?

Der Anerkennungsprozess beginnt mit der Mitgliedschaft im Verein Babyfreundliche Apotheke e.V.
Die Apotheke befindet sich nun im Zertifizierungsprozess.

Welche Voraussetzungen müssen für die Zertifizierung erfüllt werden?

Um eine kompetente Beratung während der Hauptöffnungszeiten durchgängig zu gewährleisten,
auch an Urlaubs-, Krankheits- und Samstagen, werden mindestens drei ApothekenmitarbeiterInnen
als „Babyfreundliches Team“ qualifiziert.
Zählt eine Apotheke nicht mehr als fünf Mitarbeiter i.S. des pharmazeutischen Personals, reichen

für die Zertifizierung als Babyfreundliche Apotheke zwei ApothekenmitarbeiterInnen.

Das Babyfreundliche Team nimmt an einer intensiven Grundlagenschulung teil. Diese Schulung
umfasst rund 24 Stunden und behandelt relevante Themen aus dem „QMS-Handbuch für Baby-
freundliche Apotheken“, insbesondere die 12 Beratungsstandards. (Hinweis: Diese Schulung ist
personengebunden. Sie wird daher nach einem Personalwechsel erneut gefordert.) Nun setzen
die Mitarbeiter die Beratungsstandards in die Praxis um.

Die Apotheke wird während der Schulungs- und Trainingsphase von einer Gutachterin betreut.
Mit ihr können alle auftretenden Fragen und Anliegen besprochen und geklärt werden.

Die Apotheke beantragt spätestens nach 12 Monaten ihre Zertifizierung und vereinbart hierzu
mit ihrer Gutachterin einen Termin. Spätestens sechs Wochen vorher füllen die zuständigen
Mitarbeiter die im QMS-Handbuch enthaltenen Checklisten zur Beratungskompetenz aus und
schicken sie an ihre Gutachterin.

Die Gutachterin prüft, ob mindestens 80 Prozent der Fragen mit „Ja“ beantwortet wurden und
teilt das Ergebnis spätestens drei Wochen vor dem Gutachtertermin mit.

Welche Unterlagen werden zur Zertifizierung benötigt?

Die Apotheke sendet die folgenden Unterlagen an die Gutachterin:

  • Antrag für das Gutachten
  • ausgefüllte Checklisten (Kopie)
  • Schulungsbestätigungen (Kopie)
  • Praktikumsbestätigung/en (soweit bereits vorhanden)
  • Liste der zu prüfenden Mitarbeiter mit Berufsbezeichnung
  • Anlagen des QM-Handbuches (Kopie)
Müssen die 10 Fortbildungspunkte pro Mitarbeiter/Jahr schon zur Zertifizierung vorliegen?

Nein.
Die Fortbildungspunkte werden erst vor der Zulassung zur Rezertifizierung überprüft.

Wie läuft der Tag der Zertifizierung ab?

Die Umsetzung des QMS-Handbuches in der Apotheke wird anhand von Auswertungsbögen zu
jedem der 12 Standards überprüft (ca. 1,5 – 2 Stunden).

Die künftigen Babyfreundlichen Mitarbeiter nehmen an einer zweiteiligen mündlichen Prüfung
teil. Sie dauert pro Person rund 20 - 30 Minuten.

  • Im ersten Prüfungsteil werden anhand von drei Fragen die vorhandenen Kenntnisse geprüft.
  • Der zweite Teil evaluiert mit drei simulierten Beratungsgesprächen sowohl das Fachwissen
    als auch die Anwendung der empathischen Kommunikation (in der Regel in einem
    separaten Raum).

Die Reihenfolge der Befragten kann individuell nach den zeitlichen Möglichkeiten in der Apotheke
erfolgen.

Worauf liegt der Schwerpunkt der Zertifizierung?

Es gibt keinen Schwerpunkt.

Mindestens 70 Prozent der Prüfungsfragen müssen korrekt beantwortet werden und mindestens
80 Prozent der Checklistenpunkte aus dem QMS-Handbuch müssen erfüllt sein.

Es gibt Checklistenpunkte, die unbedingt erledigt sein müssen. Darunter sind jedoch einige nicht
zwingend durch die Apothekenmitarbeiter selbst zu erfüllen, sondern z. B. auch durch eine Weiterleitung
an einen Netzwerkpartner.

Genauso gibt es Punkte in der Checkliste, die erst für die erste Rezertifizierung wichtig werden.
Dazu zählen beispielsweise Praktika, die jährliche Kundenbefragung oder der Nachweis von
10 Fortbildungspunkten pro Jahr und Teammitglied.

Sprechen Sie Ihre Gutachterin an, wenn Sie dazu Fragen haben.

Wann wird das Qualitätssiegels "Babyfreundliche Apotheke" vergeben?

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann die Gutachterin die Vergabe des
Qualitätssiegels „Babyfreundliche Apotheke“ unmittelbar vor Ort vornehmen.

Im Falle des Nicht-Bestehens, kann ein Termin für ein erneutes Gutachten
angesetzt werden.

Muss die Apotheke sofort „babyfreundlich“ umgestaltet werden?

Bis auf die im QMS verlangten Punkte (Dekoration und Rabattaktionen unter Berücksichtigung
des WHO-Kodex) gibt es keine Vorgaben. Jede Apotheke präsentiert nach ihren Möglichkeiten
den „babyfreundlichen“ Bereich.

Muss zum Zertifizierungstermin das Praktikum abgeschlossen sein?

Nein.
Das Praktikum (8 Std. à 60 Min.) auf einer Wöchnerinnenstation oder in einer Stillgruppe
oder durch die Begleitung einer Hebamme bei der Wochenbettbetreuung ist zwar für alle
Mitarbeiter verbindlich, die Praktikumsbestätigung wird jedoch erst für die Zulassung
zur Rezertifizierung in 3 Jahren benötigt.

Dieses Erstpraktikum wird mit 10 Fortbildungspunkten anerkannt.

Schicken Sie diese Bestätigung zwei Monate, allerspätestens jedoch sechs Wochen vor
der Rezertifizierung an Ihre Gutachterin - gegebenenfalls zusammen mit den noch
ausstehenden Fortbildungspunkten.

Eine Wiederholung von Praktika ist nicht gefordert. Sie ist jedoch empfehlenswert für die
individuelle Fortbildung und den Netzwerkaufbau.

Muss in der Apotheke ein Tragetuch bzw. ein Tragesystem vorrätig sein?

Nein.
Empfohlen wird jedoch, den Kontakt zu einem Netzwerkpartner zu suchen,
der zum Thema „Tragen“ beraten kann und möglichst auch Test- und/oder
Kaufexemplare zur Verfügung hat.

Es wird jedoch vorausgesetzt, dass das Team die Kunden über die Notwendigkeit
von Körperkontakt für einen Säugling individuell beraten kann.

Muss die Apotheke Handouts für ihre Kunden selbst erstellen?

Nein, es ist nicht erforderlich, Handouts selbst zu erstellen.

Nach der Zertifizierung bietet Ihnen der Verein zahlreiche Beratungshilfen zum Download
und/oder Kauf an. So gibt es beispielsweise informative
Farbbroschüren zu 18 Themen. Es
spricht jedoch nichts dagegen, eigene Handouts für Ihre
Kunden zu verfassen. (Sie zählen
dann zu den internen Kundeninformationen).

Aber bitte beachten Sie:
Ihre individuell gestalteten Handouts dürfen auch nach der Zertifizierung nicht das Logo der
Babyfreundlichen
Apotheke tragen – es sei denn, der Inhalt wurde vorab vom Verein genehmigt
(siehe hierzu die
Logonutzungsvereinbarung).

Können Arzneimittelpässe schon vor der Zertifizierung bezogen werden?

Nein.
Die Arzneimittelpässe tragen das Logo der Babyfreundlichen Apotheke und
können daher erst nach der Zertifizierung über das Vereinsbüro bezogen
werden.

Können/sollen die Beratungsstandards speziell für die Apotheke umformuliert werden?

Nein.
Die Beratungsstandards werden in unveränderter Form im Freiwahlbereich und/oder
im Babybereich für die Kunden sichtbar ausgehängt.

Gerne kann die optische Form ansprechend gestaltet werden.

Müssen Babywaagen geeicht sein?

Grundsätzlich unterliegen medizinische Waagen den europäischen Richtlinien des
Medizinproduktegesetzes Klasse 1 und des Eichgesetzes Klasse 3. Dabei besteht keine
Eichpflicht für Personen- und Säuglingswaagen in Apotheken (letztere in der Regel
zum Ausleihen für den privaten Gebrauch). Das gilt auch für Säuglingswaagen der
Hebammen.

Natürlich sind die Waagen vor dem Inverkehrbringen durch den Hersteller geeicht.
Das Jahr der Ersteichung befindet sich auf der EG-Kennzeichnung (neben dem „CE-Zeichen“).

Personen- und Säuglingswaagen in Arztpraxen unterliegen dagegen der Eichpflicht. Die
Gültigkeitsdauer beträgt 4 Jahre.

Muss die Apotheke barrierefrei sein"?

Barrierefreiheit wird laut QMS-Handbuch nicht gefordert. Für eine Babyfreundliche Apotheke
ist es aber mit Blick auf Kinderwagen durchaus sinnvoll, barrierefrei erreichbar zu sein.

Aber bitte beachten Sie:
Die Anforderungen lt. Apothekenbetriebsordnung bleiben davon unberührt.

ApBetrO §4 Abs. 2a: "Die Offizin muss einen Zugang zu öffentlichen Verkehrsflächen haben und
soll barrierefrei erreichbar sein."