Die Mitgliedschaft im Verein
Dem Verein „Babyfreundliche Apotheke“ e.V. kann laut §4 der Satzung jede volljährige natürliche
Person und jede juristische Person als ordentliches oder förderndes Mitglied beitreten, die die
Ziele des Vereins ideell und materiell unterstützen will.
Ordentliche Mitglieder können sein:
- Apotheken, vertreten durch ihren Inhaber
- Filialapotheken, vertreten durch ihren Inhaber
- Apothekenketten, vertreten durch ihren Geschäftsführer
- Organisationen und Selbsthilfeverbände,
- Personen, die Apotheker sind oder einen anderen medizinischen Beruf ausüben und
- Personen, die im Bereich der Stillförderung tätig sind.
Wenn Sie kein aktives Mitglied werden möchten, so können Sie den Verein auch als förderndes
Mitglied unterstützen.
Fördermitglieder besitzen kein Stimmrecht.
Informationen rund um den Verein
Übersicht zu den Beiträgen und Gebühren
Um Ihre Mitgliedschaft zu beantragen, drucken Sie einfach das für Sie zutreffende Formular aus
und senden Sie es uns bitte vollständig ausgefüllt zu.
Antragsformular Ordentliche Mitgliedschaft - für Apotheken
Antragsformular Ordentliche Mitgliedschaft - für Privatpersonen
Antragsformular Ordentliche Mitgliedschaft - für Organisationen und Selbsthilfeverbände
Antragsformular Fördernde Mitgliedschaft - für Firmen
Antragsformular Fördernde Mitgliedschaft - für Privatpersonen