Vorsorgeuntersuchungen

Jede schwangere Frau hat einen gesetzlichen Anspruch auf medizinische Betreuung und Beratung. Durch die regulären Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchungen sollen Krankheitsrisiken und Entwicklungsstörungen so früh wie möglich erkannt werden, um entsprechend reagieren zu können.

Wenn die Schwangerschaft ohne Komplikationen verläuft und wenn keine Risikoschwangerschaft besteht, können diese Untersuchungen – bis auf den Ultraschall – auch von einer Hebamme durchgeführt werden.

In den ersten beiden Schwangerschaftsdritteln wird in der Regel eine Vorsorgeuntersuchung pro Monat durchge-
führt. Ab der 32. Schwangerschaftswoche wird der Turnus auf vierzehn Tage verkürzt.

Alle Untersuchungsergebnisse werden im Mutterpass festgehalten. In diesen Pass werden auch weitere wichtige Informationen über die Schwangere eingetragen: Blutgruppe und Rhesus-Faktor, ob sie gegen das Röteln- Virus immun ist, ihre bisherige Krankengeschichte und Vieles mehr. Auch Lage, Gewicht, Größe und der errechnete Geburtstermin des Kindes werden im Mutterpass notiert.

 

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(Foto: Fotolia)

Die Kosten
Die Kosten der regulären Schwangerschafts-Vorsorge-untersuchungen übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen oder das Sozialamt, wenn ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht. 
 
Auch die Kosten für drei Ultraschalluntersuchungen werden von den Krankenkassen im Verlauf der Schwangerschaft übernommen. Wer mehr als drei Ultraschalluntersuchungen wünscht, ohne dass ein medizinisch hinreichender Grund dafür vorliegt, muss
die Kosten hierfür privat tragen.