Eine kurze Zusammenfassung lesen Sie in dieser pdf "Rund um die Rezertifizierung".
Antworten auf konkrete Einzelfragen werden hier beantwortet:
Um das Qualitätssiegel "Babyfreundliche Apotheke" zu führen, findet alle drei Jahre
die Rezertifizierung durch ein Nachgutachten statt.
Ja.
Ein Jahr vor Ablauf der Erstzertifizierung sendet die zuständige Gutachterin
eine Aufforderung zur Rezertifizierung an die Apotheke.
Ja.
Das Praktikum (8 Std. à 60 Min.) ist für alle babyfreundlichen Mitarbeiter für die Zulassung zur Rezertifizierung verbindlich.
Es wird mit 10 Fortbildungspunkten anerkannt.
Hospitationsmöglichkeite sind:
- Wöchnerinnenstation
- Stillgruppe
- Hebammenpraxis (Geburtsvorbereitungskurs, Wöchnerinnen-Hausbesuche)
- Mutter-Kind-Einrichtung
- Gynäkologische oder pädiatrische Praxis
Das Procedere der Rezertifizierung umfasst
- das Einreichen der im nächsten Abschnitt genannten Unterlagen sowie
- die fachliche Weiterentwicklung im Bereich "Mutter und Kind", für die sie
Fortbildungspunkte sammeln.
Die fachliche Weiterentwicklung ist wichtig und auch wir, der Verein Babyfreundliche Apotheke,
setzten sie als ein Qualitätsmerkmal voraus.
10 Fortbildungspunkte pro MitarbeiterIn des babyfreundlichen Apothekenteams pro Jahr (also
30 Punkte innerhalb der letzten drei Jahre) gelten als Nachweis für diese Weiterbildung.
Sie sind Voraussetzungen für die Rezertifzierung.
Aktuelle, relevante Fortbildungsangebote finden Sie hier.
Die zuständige Gutachterin benötigt die folgenden Unterlagen:
Innerhalb von 4 Wochen nach der Aufforderung zur Re-Zertifizierung
- die Empfangsbestätigung,
- den Antrag zur Rezertifizierung und
- die Liste des babyfreundlichen Teams.
2 Monate vor der Rezertifizierung senden Sie bitte
- die ausgefüllten Checklisten,
- Bestätigungen für Praktika (Kopie), falls nicht bereits vorliegend
- eine detaillierte Aufstellung der Fortbildungspunkte (30 Punkte je MitarbeiterIn
ab der Zertifizierung) sowie - die zugehörigen Teilnahmebestätigungen (Kopie)
- Schulungsbestätigungen (Kopie) für neue MitarbeiterInnen (neu geschulte
MitarbeiterInnen werden anteilig berechnet) - Bestätigungsformular für den WHO-Kodex
- Anlagen des aktuellen QM-Handbuches (Kopie) laut beigefügter Liste
(Bitte beachten Sie, dass die Anlagen im QM-Handbuch als Arbeitshilfe gedacht sind.
Sollten Sie ähnliche oder gleiche Anlagen im allgemeinen Apotheken-QM führen, so
können Sie auch diese in Kopie einreichen.) - Foto(s) vom „Baby-/Familienbereich“ in der Apotheke und/oder Schaufenster, von
Aktionen etc. (gerne auch per E-Mail)
Ab der 3. Rezertifizierung senden Sie bitte 2 Monate vor dem Rezertifizierungs-Termin
- eine Auflistung der Babyfreundlich-Team-Mitglieder
- eine detaillierte Aufstellung der 30 Fortbildungspunkte je Team-Mitglieder mit den dazu-gehörigen Teilnahmebestätigungen (Kopien)
- das Bestätigungsformular für den WHO-Kodex
Ja.
Neu hinzugekommene Teammitglieder werden per Skype über ihr Schulungswissen
geprüft. Die Modalitäten hierzu werden telefonisch oder per E-Mail mit der Gutachterin
abgesprochen.
Nach Abschluss der Grundlagenschulung gelten sie als vollwertige Teammitglieder und
können im Personalplan geführt werden. Sie sammeln ab sofort Fortbildungspunkte
(diese können bis 1 Jahr vor der Grundlagenschulung anerkannt werden).