1 Punkt entspricht 45 Minuten Fortbildung aus den Themenbereichen Kinderwunsch,
Familienplanung, Schwangerschaft, Stillzeit, Säuglingspflege sowie Ernährung von
Schwangeren, Stillenden und Säuglingen.
Die zuständige Gutachterin prüft vor der Re-Zertifizierung die Inhalte und den Umfang
der Fortbildungen jedes Teammitglieds.
Die Zulassung zur Re-Zertifizierung erfolgt nur nach vollständiger Vorlage der benötigten
insgesamt 30 Punkte von allen zu prüfenden Personen (allerspätestens 6 Wochen vor der
Re-Zertifizierung).
Mit Punkten anerkannt werden alle im Zeitraum von 12 Monaten vor der Zertifizierung
bis 6 Wochen vor der Re-Zertifizierung absolvierten Fortbildungen zu den Themenbereichen
Kinderwunsch, Familienplanung, Schwangerschaft, Stillzeit, Säuglingspflege sowie Ernährung
von Schwangeren, Stillenden und Säuglingen.
Hiervon ausgenommen ist die Grundlagenschulung.
Zunächst das E-Learning-Angebot des Vereins Babyfreundliche Apotheke. Diese Fortbildungen
sind kostenlos. Die Ankündigung eines neuen Angebotes erfolgt per E-Mail. Pro Fortbildung
wird ein Fachartikel zu einem speziellen Themengebiet bereitgestellt, zu dem Multiple-Choice-Fragen
zu beantworten sind. Es wird 1 Fortbildungspunkt pro E-Learning vergeben.
Die Fortbildungen können von jedem interessiertem Teammitglied bei der zuständigen Gutachterin
angefordert werden. Der Versand, die Bearbeitung und die Auswertung der Fortbildung erfolgt per
E-Mail. Zertifizierte Mitglieder haben alternativ die Möglicheit, alle Unterlagen der E-Learning-
Angebote nach dem Login zu downloaden und die Fragebögen online auszufüllen.
Weitere Fortbildungsanbieter sind die Apothekerkammern und -verbände der Länder, zahlreiche
Organisationen und Institute sowie Firmen.
Aktuelle, relevante Fortbildungsangebote finden Sie hier.
Ja.
Auch Schulungsangebote von Firmen (vor Ort oder Inhouse) werden anerkannt.
Bitte fügen Sie in diesem Fall eine genaue Dokumentation der Fortbildungsinhalte und
des Zeitaufwandes sowie die Teilnahmebestätigung bei.
Auch durch persönliches Engagement lassen sich Fortbildungspunkte sammeln:
- Das im QMS verlangte Erstpraktikum
» 10 Punkte - Aktionen oder Vorträge für Kunden oder Kollegen, die thematisch von einem Teammitglied
vorbereitet werden.
» Pro 45 Minuten Vortrag einmalig 3 Punkte, bei Wiederholung 1 Punkt - Verfassen von Fachartikeln zu den Themenbereichen Kinderwunsch, Familienplanung,
Schwangerschaft, Stillzeit, Säuglingspflege sowie Ernährung von Schwangeren, Stillenden
und Säuglingen.
» Punkte je nach Umfang des Artikels - Zusammenfassung eines Fachartikels aus dem Newsletter des Vereins Babyfreundliche
Apotheke für Ihre KollegInnen oder MitarbeiterInnen. (Bitte Kopie beifügen.)
» Punkte nach Zeitaufwand - Selbststudium mit Fach- oder Elternbüchern. Für die Anerkennung als Fortbildung ist
eine schriftliche Zusammenfassung und Beurteilung des Inhaltes erforderlich.
» 2 Punkte pro Buch - Abonnement von Fachzeitschriften (siehe Empfehlungsliste unter Vereins-News > Lesens-
wertes). Für die Anerkennung als Fortbildung ist ein Nachweis über das Abo (Rechnung)
erforderlich.
» 2 Punkte pro Quartal 2 Punkte - Zusätzliche Praktika in Stillgruppen, auf Wöchnerinnenstationen oder bei der Wochenbett-
betreuung von Hebammen werden als Fortbildung anerkannt. (Bitte Bestätigung beifügen).
» Punkte nach Zeitaufwand
Eine umfassende, aktuelle Übersicht über das für Sie interessante Fortbildungsangebot finden Sie hier.