Immer wieder ergeben sich Fragen rund um die Fortbildung:
Was ist ein Fortbildungspunkt oder wie kann ich Fortbildungspunkte erwerben?

Diese pdf gibt Ihnen die Antwort auf die häufigsten Fragen: files/babyfreundliche-apotheke/pdfs/pdf-icon_small.jpg

Oder klicken Sie hier auf die gesuchte Antwort.

Was gilt als Fortbildungspunkt?

1 Punkt entspricht 45 Minuten Fortbildung aus den Themenbereichen Kinderwunsch,
Familienplanung, Schwangerschaft, Stillzeit, Säuglingspflege sowie Ernährung von
Schwangeren, Stillenden und
Säuglingen.

Die zuständige Gutachterin prüft vor der Re-Zertifizierung die Inhalte und den Umfang
der
Fortbildungen jedes Teammitglieds.

Die Zulassung zur Re-Zertifizierung erfolgt nur nach vollständiger Vorlage der benötigten
insgesamt 30 Punkte (gesammelt in den letzten 3 Jahren) von allen zu prüfenden
MitarbeiterInnen des babyfreundlichen Apothekenteams
.

Ab wann können Fortbildungspunkte gesammelt werden?

Mit Punkten anerkannt werden alle im Zeitraum von 12 Monaten vor der Zertifizierung
bis 6 Wochen vor der Re-Zertifizierung absolvierten Fortbildungen zu den Themenbereichen
Kinderwunsch, Familienplanung, Schwangerschaft, Stillzeit, Säuglingspflege sowie Ernährung
von Schwangeren, Stillenden und
Säuglingen.

Hiervon ausgenommen ist die Grundlagenschulung.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten gibt es?

Zunächst das E-Learning-Angebot des Vereins Babyfreundliche Apotheke. Diese Fortbildungen
sind kostenlos und können von jedem interessiertem Teammitglied bei der zuständigen Gutachterin
angefordert werden.

Fortbildungsanbieter sind auch die Apothekerkammern und -verbände der Länder, zahlreiche
Organisationen und Institute sowie Firmen. Deren aktuelle, relevante Angebote finden Sie hier.

Wie kann ich Fortbildungspunkte sammeln?

 

9 Möglichkeiten!

  1. Kostenloses E-Learning-Angebot des Vereins Babyfreundliche Apotheke
    » 1 Punkt je E-Learning
  1. Teilnahme an Präsenz und Online-Fortbildungen
    Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

    » 1 Punkt je 45 Minuten Zeitaufwand (Bitte Bestätigung beifügen.)

  2. Nutzung der Kurzberatungsprotokolle
    Die Protokollformulare für die Themen Schwangerschaft, Still- und Säuglingszeit finden zertifizierte Mitglieder auf der BfA-Website nach dem LogIn unter Beratungshilfen
    » 1 Punkt je ausgefülltem Protokoll

  3. Aktionen oder Vorträge
    für Kunden oder Kollegen, die thematisch von einem Teammitglied
    vorbereitet werden (z.B. in Form von Teamsitzungen).
    » Einmalig 3 Punkte je 45 Minuten Vortrag, bei Wiederholung 1 Punkt

  4. Das im QMS verlangte Praktikum
    » 10 Punkte

  5. Zusätzliche Praktika
    in Stillgruppen, auf Wöchnerinnenstationen oder bei der Wochenbett
    betreuung von Hebammen.
    » 1 Punkt je 45 Minuten Zeitaufwand. (Bitte Bestätigung beifügen.)

  6. Abonnement von Fachzeitschriften
    » 2 Punkte pro Quartal (Bitte Nachweis durch die Abo-Rechnung beifügen.)

  7. Selbststudium mit Fach- oder Elternbüchern
    » 2 Punkte pro Buch (Bitte eine schriftliche Zusammenfassung und Beurteilung des Inhaltes beifügen.)

  8. Verfassen von Fachartikeln
    zu den Themenbereichen Kinderwunsch, Familienplanung,
    Schwangerschaft, Stillzeit, Säuglingspflege sowie Ernährung von Schwangeren, Stillenden und Säuglingen.
    » 2 Punkt je 45 Minuten Zeitaufwand (Bitte Kopie beifügen.)

Falls noch Fragen offen sind, hilft Ihnen Ihre zuständige Gutachterin gerne weiter.

Gelten auch Schulungsangebote von Firmen als Fortbildung?

Ja.
Auch Schulungsangebote von Firmen (vor Ort oder Inhouse) werden anerkannt.

Bitte fügen Sie in diesem Fall eine genaue Dokumentation der Fortbildungsinhalte und
des Zeitaufwandes sowie die Teilnahmebestätigung bei.


Eine monatlich aktualisierte Übersicht über relevante Fortbildungsangebot finden Sie
hier.